Kinderspielstadt Simsalon Startseite Kontakt

Mitarbeit

 

BetriebsberaterIn, nicht ChefIn
Zunächst lässt sich die Rolle der MitarbeiterInnen bei Simsalon als "BetriebsberaterInnen" umschreiben. Die MitarbeiterInnen sollen die Kinder zwar unterstützen und fachlich beraten, ansonsten aber dafür sorgen, dass die Betriebe zunehmend selbständig von den Kindern geführt werden. Unabhängig vom Spielverhalten der Kinder ist es dennoch notwendig, dass innerhalb der Betriebe durch die erwachsenen MitarbeiterInnen ein Mindestmaß an Kontinuität und Verlässlichkeit gewährleistet wird und dass die Betriebe möglichst gut miteinander vernetzt werden.
D.h., die erwachsenen MitarbeiterInnen müssen dafür sorgen, dass die Betriebe sich gegenseitig Aufträge vergeben.

Zurücknahme der eigenen Person
In dem Maße, wie die Kinder in der Lage sind, eigenverantwortlich in der Spielstadt tätig zu werden, sollen sich die Erwachsenen zurücknehmen. Zurücknehmen heißt nicht, aufhören aktiv zu sein. Vielmehr bedeutet es, sich des eigenen Macht- und Wissensvorsprungs bewusst zu werden und diesen nicht auszunutzen. Außerdem bedarf es dafür des Bewusstseins, dass die Kinderspielstadt für Kinder veranstaltet wird und dementsprechend diese die
wichtigsten und attraktivsten Rollen übernehmen sollen.

BeraterIn
Fast selbstverständlich ist, dass alle MitarbeiterInnen die Aufgabe haben, den Kindern Anregung zu geben und ihnen ihr Wissen und Know-how so gut wie möglich weiterzugeben. Dies bezieht sich sowohl auf die konkreten Tätigkeiten in den Arbeitsangeboten, als auch auf das Wissen um das gesamte Spielgeschehen.

 

KollegIn und MitbürgerIn
Parallel zu ihrer Funktion als BetriebsberaterInnen sollen die ehrenamtlichen und hauptamtlichen MitarbeiterInnen KollegInnen und MitbürgerInnen der Kinder sein. Für sie gelten die gleichen Spielregeln, sie nehmen gleichermaßen am Stadtleben teil und sie sollen lediglich in Bezug auf das Spielsystem, hinsichtlich der Aufsichtspflicht und zum Schutz anderer Kinder die Rolle von "Erwachsenen" einnehmen. Allerdings sind auch die Bürgerrechte der MitarbeiterInnen etwas eingeschränkt, da sie kein Wahlrecht haben und keinen Simsa-Stundenlohn erhalten, sondern einen Simsa-Tagessatz.

PartnerIn
Notwendig für die Realisierung der oben aufgezählten Kriterien ist ein partnerschaftlicher Umgang mit den Kindern. Die Kinder wollen ernst genommen werden, sie brauchen das Vertrauen der MitarbeiterInnen in ihre Fähigkeiten, um in
der Stadt aktiv werden zu können - auch und gerade wenn die Erwachsenen befürchten, dass ein Kind sich selbst überschätzen könnte. Dann ist es nicht Aufgabe der MitarbeiterInnen, die Kinder an der Ausübung einer Tätigkeit zu hindern, sondern ihnen dabei Hilfestellung zu geben